Bei Krankheit
Die Gesundheit und das Wohlbefinden aller Kinder in meiner Kindertagespflegestelle wild & frei haben höchste Priorität. Um eine sichere und gesunde Umgebung für alle zu gewährleisten, ist es wichtig, klare Regelungen im Krankheitsfall zu beachten.
Wann sollte ein Kind zu Hause bleiben?
Um die Verbreitung von Krankheiten zu minimieren, halte ich mich streng an bestimmte Regeln und achte auf regelmäßige Händehygiene und Desinfektion. So waschen wir vor dem Essen die Hände oder wenn wir von draussen ins Haus kommen. Manche Krankheiten finden leider trotzdem ihren Weg zu den Kindern und bei bestimmten Symptomen ist es wichtig zu Hause zu bleiben und gesund zu werden:
- Fieber ab 38°C
- Erbrechen oder Durchfall
- Starker Husten oder Halsschmerzen
- starker Fließschnupfen
- auffällige Hautausschläge
- allgemeines Unwohlsein oder Schlappheit
- verklebte Augen oder ungewöhnlicher Ausfluss aus diesen
Ein krankes Kind benötigt Ruhe und individuelle Zuwendung um schnell wieder gesund zu werden. Ein Tag in der Betreuung ist für Kinder wie ein Vollzeitjob und sollte nicht unterschätzt werden.
Was passiert, wenn mein Kind während der Betreuung krank wird?
Sollte Ihr Kind während der Betreuungszeit Krankheitssymptome wie zum Beispiel Fieber, Durchfall oder Erbrechen entwickeln, werde ich Sie umgehend kontaktieren. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie oder eine andere abholberechtigte Person jederzeit erreichbar sind, um Ihr Kind zeitnah abzuholen. Dies ist eine gängige Regelung, welche ich vom örtlichen Kindergarten übernommen habe, um alle Kinder zu schützen und sicherzustellen, dass das erkrankte Kind sich schnell ausruhen kann.
Wiederzulassung nach einer Erkrankung
Nach einer Erkrankung kann Ihr Kind wieder in die Betreuung kommen, sobald es an einem normalen Alltag wieder problemlos teilnehmen kann und einen guten Allgemeinzustand aufweist. Eine Ausnahme besteht allerdings noch für Symptome wie Fieber, Durchfall und Erbrechen. Hier gilt die Faustregel 48h symptomfrei ohne Medikamente. Hier gilt der erste Tag nach dem Fieber als Startpunkt der 48h.
Bei bestimmten ansteckenden Krankheiten, kann eine ärztliche Bescheinigung erforderlich sein, die bestätigt, dass keine Ansteckungsgefahr mehr besteht.
Mitteilungspflicht bei ansteckenden Krankheiten
Sollte Ihr Kind, oder ein Familienmitglied an einer ansteckenden Krankheit erkranken, informieren Sie mich bitte umgehend. Dies ermöglicht es mir, gegebenenfalls andere Eltern zu benachrichtigen und entsprechende Maßnahmen zum Schutz aller Kinder zu ergreifen.
Vertretungsmodelle
Auch in meiner Familie kann es natürlich vorkommen, dass wir krank werden- sei es ich selbst oder eines meiner Kinder. In einem solchen Fall kann die Betreuung kurzfristig ausfallen, da ich die Verantwortung für das Wohlergehen aller Kinder nur übernehmen kann, wenn ich selbst gesund bin.
Leider gibt es keine feste Vertretung im Krankheitsfall. Sollte es jedoch zu einem krankheitsbedingtem Ausfall kommen, informiere ich Sie so früh wie möglich. In dringenden Fällen oder bei Fragen zur Notfallbetreuung können Sie sich an den zuständigen Fachbereich Kindertagespflege der Stadt Bocholt oder des Kreis Borken wenden.
Mir ist bewusst, dass eine kurzfristige Betreuungslücke herausfordernd sein kann- deshalb bin ich bemüht, solche Situationen transparent und verlässlich zu kommunizieren.
Bereit, Ihr Kind anzumelden?
Kontaktieren Sie mich noch heute, um mehr über meine liebevolle und naturbezogene Kindertagespflege zu erfahren.
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